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Wieder Hinrichtung in den USA

30. Januar 2015

Mit seinen letzten Worten entschuldigte er sich bei der Familie seines Opfers. Gleichwohl nannte er seine Hinrichtung einen Tod aus Rache, die niemandem nütze.

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Symbolbild Todesstrafe Amnesty International (Foto: dapd)
Bild: dapd

Alle Appelle und Eingaben halfen nicht: Das Todesurteil gegen den 57-jährigen Robert Lass wurde im Gefängnis von Huntsville im US-Bundesstaat Texas per Giftspritze vollstreckt. Ladd hatte im Jahr 1996 eine junge Frau vergewaltigt und ermordet. Er war zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung auf freiem Fuß. 18 Jahre zuvor hatte er ein ähnliches Verbrechen begangen,

Ladds Anwalt hatte vor der Exekution noch den Obersten Gerichtshof der USA angerufen, um die Vollstreckung der Todesstrafe zu verhindern. Sein Argument: Sein Mandant habe nur einen Intelligenzquotienten von 67. Das ist ein sehr niedriger Wert. Außerhalb von Texas wäre er damit zu lebenslanger Haft verurteilt worden, aber nicht zum Tode, sagte sein Anwalt.

Nicht der erste Fall

Doch der Supreme Court wies die Eingabe wie schon im vergangenen Jahr zurück. zurück. Das Gericht wies auch den Antrag zurück, zu überprüfen, ob die in Texas eingesetzte Giftmischung geeignet sei, einen schmerz- und leidvollen Tod zu verhindern.

Erst am Dienstag war im Bundesstaat Georgia ein geistig behinderter Doppelmörder hingerichtet worden, nachdem der Supreme Court ein letztes Gesuch der Verteidigung abgelehnt hatte. Auch Appelle namhafter US-Bürger wie dem früheren Präsidenten Jimmy Carter oder der Europäischen Union hatten nicht gefruchtet.

Eigentlich ist die Hinrichtung geistig Behinderter in den USA seit Längerem verboten. Allerdings ist die genaue Definition einer geistigen Behinderung den Bundesstaaten überlassen. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung erklärte dazu: "Mental behinderte und psychisch kranke Menschen hinzurichten widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, die von den allermeisten Staaten der Welt akzeptiert sind."

Es geht auch anders

Im Streit um einen umstrittenen Giftcocktail für Hinrichtungen hat das Oberste Gerichts dagegen die Vollstreckung dreier Todesurteile im Bundesstaat Oklahoma vorerst ausgesetzt. Die drei Todeskandidaten hatten argumentiert, das vorgesehene Gift verstoße gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung.

Symbolbild Todesstrafe USA (Foto: imago/blickwinkel)
Auch das Gift ist umstrittenBild: imago/blickwinkel

Eine Reihe qualvoller Hinrichtungen hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über die in den USA verwendeten Giftcocktails ausgelöst. Die Behörden greifen auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Im Fall der drei nun ausgesetzten Hinrichtungen geht es um einen Cocktail aus drei Mitteln - darunter der Arzneistoff Midazolam, gegen den die Verurteilten sich wehren.

Todesstrafe auf dem Rückzug

Der Cocktail wurde am 29. April vergangenen Jahres bei der Hinrichtung des verurteilten Mörders Clayton Lockett in Oklahoma benutzt. Lockett wand sich nach der Injektion 43 Minuten lang im Todeskampf, bis er schließlich einen Herzinfarkt erlitt. Oklahoma verhängte daraufhin vorübergehend ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen. Mitte Januar wurde erstmals seither aber wieder ein Verurteilter exekutiert.

Die Todesstrafe ist in 32 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht aber beständig zurück. Nach Angaben des US-Informationszentrums zur Todesstrafe wurden im Jahr 2014 so wenige Menschen hingerichtet wie seit 20 Jahren nicht mehr.

gmf/cr (afp, ap, dpa, kna)