Germanwings-Absturz: Schuld ist nur der Co-Pilot
9. Januar 2017"Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln", teilte der zuständige Staatsanwalt Christoph Kumpa der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach ist niemand anderes als der Co-Pilot der Maschine, Andreas Lubitz, Schuld an dem Absturz. Lubitz hatte Flug Nummer 4U 9525 nach Erkenntnissen der Ermittler am 24. März 2015 absichtlich gegen ein Bergmassiv in den französischen Alpen geflogen und dabei alle 150 Passagiere an Bord getötet.
Bei Lubitz war 2009 eine Depression diagnostiziert worden. Nach Abschluss seiner therapeutischen Behandlung soll es bis zur letzten Tauglichkeitsuntersuchung 2014 keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung gegeben haben. Die in Deutschland für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und geprüft, ob Ärzte, Kollegen oder auch Angehörige in den Monaten vor der Tat etwas von den Suizidabsichten des Piloten mitbekommen haben könnten. Zwar sei Lubitz in den Monaten vor dem Absturz erneut wegen psychischer Leiden in Behandlung gewesen, Selbstmordabsichten habe er jedoch keine geäußert, so Krumpa.
Auch Germanwings habe keine Kenntnisse von den psychischen Erkrankungen des Piloten gehabt. Weil Lubitz tot ist und gegen ihn nicht ermittelt werden kann, sind die Untersuchungen der deutschen Justiz zu dem Absturz beendet.
jv/sti (rtre, dpa, ape)