Bayern verzichtet auf Klage - vorerst
2. Mai 2016Gleich zum Jahresauftakt hatte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende das schwere Geschütz aufgefahren. In einem Protestschreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel drohte Horst Seehofer mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte es bei Zuwanderung und Grenzsicherung nicht zu einschneidenden Veränderungen kommen, und damit mit einer Klage gegen die eigene Koalition. Erst jüngst - nach drei Monaten - hatte die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende geantwortet und insbesondere den Vorwurf zurückgewiesen, die Öffnung der Grenze für Flüchtlinge im vergangenen Jahr sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Entspannung ohne Gesichtsverlust
"Nix Neues, nichts Tiefschürfendes", wird als Seehofers Reaktion auf die Antwort der Kanzlerin kolportiert. Und doch hat man sich in der Münchner Staatskanzlei jetzt offenbar erst einmal zu einem Kurswechsel entschieden: Bayern sehe derzeit keine Notwendigkeit, die Klage gegen die Bundesregierung beim Karlsruher Verfassungsgericht einzureichen, sagte Landesjustizminister Winfried Bausback der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, der Druck hat nachgelassen", nannte Bausback als Begründung.
Doppelstrategie bleibt
Bayerns "Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit" seien, "jedenfalls gegenwärtig", nicht mehr unmittelbar in Gefahr, meinte der Minister. Und die Option einer Klage bleibe ja bestehen. Er wiederholte den CSU-Standpunkt: "Der Bund ist verfassungsrechtlich verpflichtet, für eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu sorgen. Diese Schutzpflicht hat der Bund auch im Interesse der Länder und ihrer Staatlichkeit zu erfüllen."
Grenzzäune und Obergrenzen
Konkret hatte Bayern in dem Brief eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen - und bis dahin effektive Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzübergängen verlangt. Für Deutschland forderte der Freistaat zudem eine Obergrenze für Flüchtlinge: 200.000 im Jahr. Kernsatz der negativen Antwort der Bundeskanzlerin: "Im Ergebnis sieht die Bundesregierung weder Raum für den Vorwurf, der Bund habe im Zusammenhang mit seiner Flüchtlingspolitik rechtliche Bindungen nach dem Unionsrecht oder nach nationalem Recht missachtet, noch für den Vorwurf, der Bund habe keine Schritte zur Reduzierung der Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden unternommen."
Trotz der deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen drängt aktuell auch Deutschland die EU-Kommission, die Grenzkontrollen über den Sommer vorsorglich zu verlängern. Laut "Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung" wird die Kommission am Mittwoch empfehlen, die Kontrollen über den 12. Mai hinaus für sechs Monate bis Mitte November aufrechtzuerhalten.
SC/djo (dpa, rtr)