Falsche Behauptungen in Bremer BAMF-Affäre
13. Juni 2018In der Affäre um Vorwürfe wegen rechtswidriger Asylentscheidungen in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind offenbar falsche Behauptungen im internen Revisionsbericht der Behörde aufgestellt worden. Wie NDR und Radio Bremen berichteten, geht es dabei sowohl um die Zahl der Asylbescheide als auch um Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter der Behörde.
Bremen war eigentlich nur für 142 Fälle zuständig
So habe es in dem Revisionsbericht geheißen, in Bremen seien 1371 Asylentscheidungen getroffen worden, obwohl die Außenstelle dort nur für 142 von ihnen zuständig gewesen sei. Dabei sei jedoch übersehen worden, dass der Außenstelle zeitweise offiziell die Zuständigkeit auch für Fälle aus anderen Zuständigkeitsbereichen übertragen worden sei. Der inneren Revision sei dies "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen, teilte das BAMF den Sendern zufolge nun auf Anfrage mit.
Auch die bislang öffentlich genannte Zahl von 1200 unrechtmäßigen Asylbescheiden erscheint laut NDR und Radio Bremen nun in einem anderen Licht. Dies sei kein Ergebnis des Revisionsverfahrens, erklärte das Bundesamt den Sendern zufolge. Vielmehr seien in 975 Fällen zwar formale Fehler gefunden worden, es werde aber nicht der Inhalt der Entscheidungen angezweifelt. In 578 von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der ursprünglichen Asylentscheidung geboten sei.
Ex-Amtsleiterin ist einzige Beschuldigte
Falsch sei zudem die Behauptung in dem Revisionsbericht gewesen, neben der damaligen Amtsleiterin Ulrike B. seien auch weitere Mitarbeiter der Außenstelle in der Angelegenheit als "Beschuldigte" eingestuft worden. Dies sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft dementiert worden. Demnach ist die frühere Amtsleiterin die einzige Beschuldigte in dem Fall.
Zweifel gibt es dem Bericht zufolge inzwischen auch an der Glaubwürdigkeit des ursprünglichen Belastungszeugen, auf dessen Angaben hin Durchsuchungen angeordnet worden waren. Dabei handelt es sich demnach um einen Dolmetscher, dem in der Bremer BAMF-Außenstelle Hausverbot erteilt wurde, nachdem er beim unerlaubten Kopieren von Unterlagen erwischt worden sei.
sti/ar (afp, NDR, Radio Bremen)