Mein Deutschland: "Dieser unverschämte Mann"
13. April 2016Vorneweg: Ich finde sein Schmähgedicht sehr gelungen. Oder besser gesagt, das Gesamtpaket in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale", mit dem Jan Böhmermann den Umgang des türkischen Staatspräsidenten mit Satire parodiert, ist einfach nicht zu toppen. Dabei habe ich laut gelacht, lauter als bei der eher zahmen Extra3-Sendung, die aber Recep Tayyip Erdogan ebenfalls in Rage gebracht haben soll.
Das Anschauen von Satiresendungen sollten humorfreie Menschen grundsätzlich sein lassen, erst recht Satiresendungen eines anderen Landes, in dem (noch) die Meinungsfreiheit herrscht. Leider hat es das türkische Staatsoberhaupt neuerdings zu seinem Hobby gemacht, sich deutsche Satirebeiträge zu Gemüte zu führen, und ist jedes Mal beleidigt.
Das hat Folgen: Der deutsche Botschafter wurde ins türkische Außenministerium zitiert; die Türkei verlangt von der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen Böhmermann einzuleiten; ein ganzer Stab aus Vertretern des deutschen Kanzleramts, des Auswärtigen Amts und des Justizministeriums berät darüber; für den türkischen Vize-Regierungschef hat "dieser unverschämte Mann" alle 78 Millionen Türken beleidigt; zur Krönung zeigt Erdogan den jungen Künstler auch noch privat an. So viel Realsatire gratis haben wir alle Jan Böhmermann zu verdanken. Dabei hat er mit minimalem Einsatz maximale Wirkung erzielt. Hut ab!
Lehrreiche Tage
Ich als Nichtmuttersprachlerin habe auch dazu gelernt: zum Beispiel, dass eine Verbalnote schriftlich erfolgt. Zudem boten mir die ganzen Berichte über die Causa Böhmermann eine Art juristischen Crashkurs. Beleidigt man den Bundespräsidenten, wird gemäß Paragraf 90 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) angeklagt; handelt es sich um das Staatsoberhaupt eines anderen Landes, kommt der Paragraf 103 StGB mit einer möglichen Strafe von bis zu fünf Jahren zur Anwendung; Voraussetzung für die Strafverfolgung ist Paragraf 104a StGB; die private Anzeige von Erdogan beruft sich auf Paragraf 185 StGB, der die Beleidigung eines Normalsterblichen regelt und eine Strafe von bis zu einem Jahr ermöglicht.
Mit anderen Worten: Beleidigung eines Staatsoberhaupts wiegt schwerer als die eines Otto-Normalverbrauchers. Sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich? Manche sind anscheinend doch gleicher. Und überhaupt: Ist Paragraf 103 StGB über Majestätsbeleidigung noch zeitgemäß?
Für diejenigen, die glauben, die richtige Meinung gepachtet zu haben, lohnt sich auch ein Blick in den Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Kunstfreiheit zum Gegenstand hat. Demnach gibt es gar keine richtige oder falsche Meinung.
Nebenbei habe ich auch erfahren, mit welchem Rückgrat die Bundesregierung 1987 auf die diplomatischen Spannungen mit dem Iran reagiert hatte, die durch einen Witz über den Revolutionsführer Khomeini des Showmasters Rudi Carell ausgelöst worden waren. Der Sprecher von Helmut Kohl verwies auf die Meinungsfreiheit und lehnte eine Entschuldigung ab.
Umsonst gekuscht
Ganz anders die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel: Sie schwieg zuerst acht Tage lang zur Einbestellung des deutschen Botschafters wegen der Extra3-Sendung, dann verurteilte sie in vorauseilendem Gehorsam den Text von Böhmermann als "bewusst verletzend", um den aufbrausenden Möchtegern-Sultan zu beschwichtigen. Den Olivenzweig der Kanzlerin nahm Erdogan jedoch nicht an. Der türkische Staatspräsident weiß ganz genau, dass er Angela Merkel wegen des Flüchtlingsdeals in der Hand hat, und führt sie gnadenlos vor.
Dabei hat die deutsche Regierungschefin gemeinsam mit der Türkei einen so genialen Plan ausgeheckt, dass sie ihr Bild als die personifizierte Humanität Europas aufrechterhalten kann, während Ankara die Drecksarbeit erledigt und dafür mit Geld und anderen Sachleistungen belohnt wird. Der Haken dabei: Frau Merkel ist auf den dünnhäutigen und unberechenbaren Erdogan angewiesen, der zu Hause allerlei Dinge veranstaltet, die den Werten der EU diametral widersprechen.
Klassisches Dilemma
Nun steckt die Bundeskanzlerin in einem Dilemma. Da sie das Schmähgedicht bereits als nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärt hat, wäre es folgerichtig, das von der Türkei geforderte Strafverfahren zuzulassen. Dann muss sie jedoch mit einer großen Empörungswelle hierzulande rechnen. Wie kann Deutschland in Zukunft andere Länder wegen fehlender Meinungsfreiheit kritisieren, wenn es vor dem Druck der Türkei einknickt? Und was für ein Signal sendet die Bundesregierung an die Journalisten hierzulande? Sollen sie in Zukunft besser die Klappe halten, wenn ihre Meinung dem Staatsinteresse schaden könnte? Ein Kotau vor Ankara würde wahrscheinlich viele Satiriker zu Nachahmungstaten provozieren. Dann könnte Botschafter Erdmann direkt ein Zelt vor dem türkischen Außenministerium aufschlagen.
Sollte sich Angela Merkel doch noch auf die Meinungsfreiheit besinnen und das Ermächtigungsgesuch der Türkei ablehnen, könnte Erdogan vor lauter verletzter Ehre das Flüchtlingsabkommen mit der EU kippen. Dann würde der Kanzlerin das ganze Problem des Flüchtlingsstroms wieder um die Ohren fliegen.
Vielleicht kommt sie dadurch endlich zu der Einsicht, dass die EU in der Lage sein muss, ihre Grenzen selbst zu schützen, statt sich von einem humorlosen Mann abhängig zu machen.
Zhang Danhong ist in Peking geboren und lebt seit über 20 Jahren in Deutschland.
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