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Politik

Menschengerichtshof: Kein Hafen für Sea-Watch

25. Juni 2019

Seit zwei Wochen darf das Rettungsschiff "Sea-Watch-3" nicht in Italien anlegen. Auch vor Gericht muss die Crew eine Niederlage einstecken. Es bestehe derzeit keine Gefahr für die Migranten an Bord.

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Italien Sea Watch 3 Rettungsaktion vor Lampedusa
Bild: picture-alliance/ROPI/Seawatch/K. von Kotze

Die deutsche Nichtregierungsorganisation "Sea-Watch" hat im Ringen um ihr blockiertes Rettungsschiff einen weiteren Rückschlag erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam einem Eilantrag der "Sea-Watch-3"-Crew, in Italien anlegen zu dürfen, nicht nach. Das Straßburger Gericht lehnte es ab, die vorläufige Aufnahme der 42 Migranten durch Italien anzuweisen. Die Richter forderten die italienischen Behörden jedoch auf, verletzlichen - etwa alten oder gesundheitlich angeschlagenen - Menschen an Bord die notwendige Betreuung zu gewähren.

Das Straßburger Gericht verwies darauf, dass elf Flüchtlinge, unter ihnen Kinder und schwangere Frauen, bereits in Italien an Land gehen konnten. "Einstweilige Maßnahmen" seien in Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention nur vorgesehen, wenn es ein "unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden" gebe, begründete der Gerichtshof die Zurückweisung des Antrags. Das Gericht verwies darauf, dass es derzeit keine Menschen an Bord mehr gebe, die gefährdet seien. Deswegen gebe es momentan keinen Grund für die Anwendung der Maßnahmen.

Zur Not auch trotz Verbot anlegen

Die "Sea-Watch-3" hatte am 12. Juni 53 Menschen vor Libyen an Bord genommen. Seitdem wartet die Crew vergeblich auf eine Erlaubnis, in einen europäischen Hafen zu fahren. Das Schiff befindet sich unweit der sizilianischen Insel Lampedusa und darf auch nicht in italienische Hoheitsgewässer fahren. Wird das Verbot missachtet, drohen hohe Geldstrafen, Ermittlungen und eine erneute Beschlagnahmung des Schiffs.

Italien Sea Watch 3 Rettungsaktion vor Lampedusa
Am 12. Juni nahm die "Sea-Watch-3" 53 Menschen an BordBild: picture-alliance/ROPI/Seawatch/T. Egen

Die deutsche Kapitänin sagte, sie würde prinzipiell trotz des Verbots der italienischen Regierung in die Hoheitsgewässer des Landes fahren. "Ich fahre in italienische Gewässer und ich bringe sie (die Migranten) in Sicherheit auf Lampedusa", sagte Carola Rackete, die aus Kiel kommt, der Zeitung "La Repubblica". Sie sei für die Geretteten verantwortlich "und die halten es nicht mehr aus. Ihr Leben kommt vor jedem politischen Spiel". "Sea-Watch" machte aber auch klar, dass bislang nicht geplant sei, das Verbot zu missachten.

Die Lage spitzt sich zu

Kapitänin Rackete und rund 40 Migranten an Bord hatten nach EGMR-Angaben Anträge auf eine sogenannte einstweilige Maßnahme gestellt, in Italien an Land gehen zu dürfen. Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen. Die Entscheidung des EGMR zeige, "dass niemand Verantwortung übernehmen will", sagte Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer. Das sei aber zwingend notwendig: Die Situation könne nicht ewig andauern. Die Lage auf dem Schiff spitze sich immer weiter zu. 

Seit Antritt der populistischen Regierung in Rom vor einem Jahr wurden immer wieder Schiffe von Hilfsorganisationen im Mittelmeer blockiert, auch für die "Sea-Watch 3" ist es nicht das erste Mal. Einem ähnlich lautenden Eilantrag von "Sea-Watch" hatte der EGMR Ende Januar ebenfalls nicht stattgegeben. Die damals 47 Migranten durften erst in Italien an Land, nachdem sich mehrere EU-Staaten auf ihre Verteilung geeinigt hatten. Italiens Innenminister Matteo Salvini sieht sich durch die neuerliche Entscheidung in seinem Kurs bestätigt. "Geschlossene Häfen für Menschenschlepper und ihre Komplizen", erklärte er. In dieser Hinsicht gebe es kein Zurück.

lh/ww (dpa, afp)