Supreme Court erlaubt Giftspritze
29. Juni 2015Der Supreme Court in Washington hat den Einsatz des Mittels Midazolam bei Hinrichtungen gebilligt. Die umstrittene Substanz, das die Verurteilten vor der tödlichen Giftzufuhr zunächst betäuben soll, verstoße nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.
Das Mittel war im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. Midazolam kam unter anderem bei Clayton Lockett zum Einsatz, der nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.
Kein "substanzielles Risiko"
Daraufhin hatten drei Insassen in der Todeszelle eine Klage eingereicht. Der Supreme Court setzte im Januar die Vollstreckung der drei Todesurteile im Bundesstaat Oklahoma aus. Nun wiesen fünf der neun Richter die Klage ab. Die fünf konservativen Richter erklärten, dass der verwendete Giftcocktail für die klagenden Todeskandidaten kein "substanzielles Risiko schwerer Schmerzen" darstelle. Die vier linksliberalen Richter konnten sich mit ihren Bedenken nicht durchsetzen.
Die Exekutionen mit dem umstrittenen Mittel hatten die Frage nach der Möglichkeit weitgehend schmerzfreier Hinrichtungen aufgeworfen. Die Anwälte der Kläger machten bei den Verhandlungen geltend, die Droge betäube die Verurteilten nicht wirksam und lasse diese vor dem Tod furchtbare Schmerzen erleiden.
Die Anwälte der Verteidigung widersprachen: Die Verurteilten seien nicht mehr bei Bewusstsein, wenn die eigentlich tödlichen Mittel mit weiteren Injektionen zugeführt werden. Midazolam soll die Verurteilten zunächst betäuben, bevor zwei weitere Medikamente den Herztod herbeiführen sollen. Midazolam ist nach Angaben der Nichtregierungsorganisation "Death Penalty Information Center" bisher in Oklahoma, Florida, Ohio und Arizona verwendet worden.
Enttäuschte Todesstrafen-Gegner
Gegner der Todesstrafe in den USA zeigten sich enttäuscht über das Urteil. "Es ist schwer vorstellbar, was grausamer sein könnte als ein langwieriger, qualvoller Tod", erklärte Diann Rust-Tierney von der Nationalen Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe.
Bei dem Verfahren vor dem höchsten Gericht ging es nicht um die Zulässigkeit der Todesstrafe. Die Vereinigten Staaten sind das einzige westliche Land, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Sie ist in 31 der 50 Bundesstaaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück. Nach Umfragen ist auch die Mehrheit der Amerikaner für Hinrichtungen.
Die Probleme mit der Giftmischung gibt es in den USA, seitdem europäische Hersteller sich weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen, kaum erprobte Giftmischungen greifen. Vor sieben Jahren hatte der Supreme Court Hinrichtungen per Giftspritze grundsätzlich für verfassungskonform erklärt.
stu/sc (afp, dpa)