Sondersitzung der Parlamentarischen Kontrolleure
15. November 2011Die Kontrolle der Geheimdienste hat in Deutschland Verfassungsrang. Im Grundgesetz-Artikel 45d heißt es: "Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes." Das seit 1978 existierende Parlamentarische Kontroll-Gremium (PKG) ist für die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zuständig. Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.
Der jetzt bekannt gewordene, mutmaßlich rechtterroristische Hintergrund einer Mordserie zwischen 2000 und 2007 war Anlass für eine Sondersitzung am Dienstag (15.11.2011), der am Mittwoch kommender Woche eine weitere folgen soll. Das teilte der PKG-Vorsitzende Thomas Oppermann mit. Die elf vom Bundestag gewählten Parlamentarier, die dem Gremium angehören, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb äußern sie sich, wenn überhaupt, nur sehr allgemein.
Geheimdienst-Kontrolleur Oppermann: "Ich schäme mich"
Sozialdemokrat Oppermann sprach nach der Sondersitzung von einem der "abscheulichsten Verbrechen", die man in den vergangenen 60 Jahren in Deutschland erlebt habe. "Ich schäme mich dafür, dass unserer Staat nicht in der Lage war, den Ermordeten und den vielen Verletzten Schutz zu bieten vor diesen Terroristen." Die Demokratie müsse um die Ermordeten trauern, sagte Oppermann. Er sei sicher, dass die Bundesregierung einen geeigneten Rahmen für eine Trauerveranstaltung finde.
Die PKG-Mitglieder aller fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen drängen auf eine rasche Aufklärung darüber, warum die mutmaßlichen Täter offenkundig unbehelligt morden konnte, obwohl sie den Verfassungsschützern seit den 1990er Jahren bekannt waren. Kommunikationsmängel zwischen Verfassungsschützern in den Bundesländern Hessen und Thüringen einerseits und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) andererseits scheinen dabei eine zentrale Rolle zu spielen.
Neue Debatte über Verbot der NPD
Die neue Dimension des Rechtsterrorismus rückt auch die Rolle der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) erneut in den Blickpunkt. Ein Verbot der Partei, die in zwei deutschen Landtagen vertreten ist, scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Grund: in der NPD waren (und sind) zahlreiche Spitzel, sogenannte V-Leute, des Verfassungsschutzes aktiv. Deshalb könne nicht eindeutig geklärt werden, wer für vermeintlich verfassungsrechtliche Bestrebungen der Partei verantwortlich ist.
Der PKG-Vorsitzende Oppermann, zugleich Parlamentarischer Geschäftsführer der oppositionellen Sozialdemokraten, hofft nun auf einen zweiten Anlauf, um die NPD zu verbieten. Sympathien für ein solches Vorgehen hat inzwischen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel erkennen lassen. In der Vergangenheit hatten sich Merkels Konservative (CDU) und deren bayrische Schwesterpartei CSU aus Furcht vor einer weiteren juristischen Niederlage dagegen ausgesprochen.
Innenminister will nicht auf Spitzel verzichten
Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bleibt weiterhin skeptisch. Um die Erfolgsaussichten für ein Verbot zu erhöhen, müssten vorher die V-Leute des Verfassungsschutzes abgezogen werden. Dann hätte man keinen direkten Zugang mehr zur NPD, begründet Friedrich seine Skepsis. Das letzte Wort über den weiteren Umgang mit der NPD ist aber längst noch nicht gesprochen. Bundesinnenminister Friedrich und seine 16 Kollegen aus den Ländern wollen sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Themas annehmen.
Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Hartmut Lüning