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Politik

Regierung erschwert Rüstungsexporte

26. Juni 2019

Die Bundesregierung hat sich auf strengere Regeln für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern verständigt. So sollen die Weiterverbreitung und der Technologietransfer eingeschränkt werden.

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Präsentation eines Sturmgewehrs beim Waffenhersteller Heckler & Koch in Oberndorf (Archivbild)
Präsentation eines Sturmgewehrs beim Waffenhersteller Heckler & Koch in Oberndorf Bild: picture-alliance/dpa/P. Seeger

Die Bundesregierung will den Verkauf deutscher Kleinwaffen an Länder außerhalb der EU und der NATO verbieten. "Der Export von Kleinwaffen in Drittländer soll grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden", heißt es in einer Neufassung der vom Wirtschaftsministerium erstellten "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", die das Kabinett nach monatelangem Ringen beschloss.

Sturmgewehre und andere Kleinwaffen werden häufig in Bürgerkriegen eingesetzt und gelten in Konflikten weltweit als tödlichste Waffen, da sie relativ leicht zugänglich und einfach zu schmuggeln und zu bedienen sind. Mit Heckler & Koch ist einer der bekanntesten Kleinwaffenproduzenten der Welt in Deutschland ansässig.

Maßnahmen gegen indirekte Exporte

Nach den neuen Regeln soll zudem der Verbleib exportierter Waffen stärker kontrolliert werden. Dasselbe gilt für den Transfer von Technologie zum Aufbau von Waffenfabriken im Ausland: Die Regierung verpflichtet sich in der Aktualisierung der Grundsätze aus dem Jahr 2000 dazu, vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Technologie zu prüfen, ob "hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird", die nicht im Einklang mit der restriktiven deutschen Rüstungsexportpolitik steht. So soll verhindert werden, dass Rüstungskonzerne Technologien in Drittstaaten ausführen, die von dort später ohne Genehmigung auf andere Märkte weiterverkauft werden.

Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin (Archivbild)
Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin (Archivbild)Bild: Imago/E. Contini

Auf der anderen Seite enthalten die neuen Richtlinien aber auch Passagen, die ein Türöffner für die Lockerung der Genehmigungspraxis sein könnten. So ist der Ausbau europäischer Kooperationen im Rüstungsbereich ausdrücklich als Ziel genannt.

Die Überarbeitung der bestehenden Regeln, die noch aus der Zeit der rot-grünen Regierung stammen, geht auf den Koalitionsvertrag vom März 2018 zurück und sollte eigentlich schon Ende des vergangenen Jahres erfolgen. Grund für die Verzögerung ist, dass die Koalitionspartner bei dem Thema weit auseinander liegen. Die SPD dringt darauf, die Lieferung von Rüstungsgütern in Krisenregionen wie den Nahen Osten möglichst weit einzuschränken.

Union sieht Bündnisfähigkeit in Gefahr

Die Union sieht dagegen durch eine zu restriktive Exportpolitik die Bündnisfähigkeit Deutschlands in Gefahr. Hintergrund ist, dass durch die strengen deutschen Regeln auch europäische Gemeinschaftsprojekte etwa mit Großbritannien und Frankreich gefährdet werden.

In die Präambel der politischen Grundsätze wurde nun eingefügt, dass auf eine Konvergenz in der europäischen Rüstungsindustrie hingearbeitet werde und insbesondere die "internationale Kooperations- und Bündnisfähigkeit" Deutschlands sichergestellt sein müsse. Frankreich und Großbritannien hatten sich massiv beklagt, dass Berlin durch den deutschen Exportstopp nach Saudi-Arabien gemeinsame Rüstungsvorhaben gefährde.

2018 erteilte die Regierung den Angaben zufolge Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile im Gesamtwert von rund 39 Millionen Euro. Im Jahr 2017 waren es noch rund 48 Millionen Euro. Die Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von rund 400.000 Euro. Als Drittländer gelten alle Staaten außerhalb von EU und NATO, mit Ausnahme der NATO-gleichgestellten Staaten Australien, Japan, Neuseeland und Schweiz.

stu/rb (rtr, dpa, kna, epd)