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Gurlitt kann hoffen

19. November 2013

Die Staatsanwaltschaft Augsburg will dem Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt zahlreiche Bilder aus dem spektakulären Münchner Kunstfund so schnell wie möglich zurückgeben. Aber nur die, die ihm mit Sicherheit gehören.

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Kombo mit vier Werken: Im Uhrzeigersinn von links oben: Hans Christoph: «Paar», Aquarell, 1924, Max Liebermann: «Reiter am Strand», Gemälde, 1901, Wilhelm Lachnit: «Mann und Frau am Fenster», Aquarell, 1923, Antonio Canaletto: «Sa. Giustina in Prà della Vale» in Padua, Druckgrafik, 1751/1800. (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz mitteilte, handelt es sich um Kunstwerke, die nicht im Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu sein. Diese sollten Gurlitt "unverzüglich zur Rücknahme angeboten werden". Die Arbeitsgruppe, die die Herkunft der Bilder ermitteln soll, sei aufgefordert, entsprechende Informationen an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Raubkunst schnell identifizieren

Nemetz sagte, es sei von "zentraler Bedeutung, dass verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke aus der Nazi-Zeit identifiziert werden". Zum einen könnten dann etwaige frühere Eigentümer ihre Rechte geltend machen. Zum anderen würde klar, welche Objekte "zweifelsfrei" zum Eigentum Gurlitts gehörten. Insbesondere diese Kunstwerke solle die Recherche-Gruppe so schnell wie möglich benennen.

Gurlitt im Spiegel: Ich will alle Werke zurück!

In der Wohnung Gurlitts, der im Verdacht des Steuerbetrugs stand, waren im vergangenen Jahr mehr als 1400 Kunstwerke gefunden worden. Sie sollen teils aus NS-Raubkunst stammen. Ein anderer Teil könnte aber auch zu der privaten Sammlung von Gurlitts Vater gehören. Die komplizierte Aufklärung der Besitzverhältnisse hat die Staatsanwaltschaft Augsburg übernommen. Gurlitt will die Werke, darunter viele Meisterwerke, zurück. Am Wochenende hatte er in einem Interview gesagt, "Freiwillig gebe ich nichts zurück."

uh/qu (dpa,afp)