Steuerreform
6. Juli 2007Der Bundesrat hat am Freitag (6.7.) endgültig grünes Licht für die Unternehmenssteuerreform gegeben, nachdem sie am 25.5. bereits vom Bundestag verabschiedet worden war. Damit kann die Reform zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Allerdings verweigerten einzelne Länder ihre Zustimmung zu der Reform, die eines der Kernvorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode darstellt.
Absenkung steuerlicher Last für Unternehmen
Zentrales Ziel der Unternehmenssteuerreform ist es, Deutschland als Unternehmensstandort attraktiver zu machen und damit der Abwanderung von Firmen und Kapital ins Ausland entgegenzuwirken. Geschehen soll dies vor allem, indem die maximale Steuerlast deutscher Unternehmen von derzeit rund 39 auf unter 30 Prozent und damit um etwa neun Prozentpunkte gesenkt wird. Damit rückt Deutschland im Vergleich der Industriestaaten vom Ende ins Mittelfeld.
Die Reform soll die Unternehmen um rund fünf Milliarden Euro im Jahr entlasten. Um die Einnahmeverluste für den Staat auf fünf Milliarden Euro im Jahr zu begrenzen, werden Steuerbegünstigungen vor allem für internationale Konzerne abgeschafft. Ab 2009 wird außerdem eine anonyme Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen oder Aktienverkäufe erhoben.
Steinbrück: Firmensteuerreform "gutes Werkstück"
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Unternehmenssteuerreform als "Investition in und für den Standort Deutschland" gelobt. Sie werde die Konjunktur und das Wachstum 2008 unterstützen. Es gehe nicht um Steuergeschenke an die Wirtschaft, sondern um ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem, das den Standort Deutschland für Investitionen attraktiver mache und Beschäftigung fördere.
Vor der Verabschiedung der Reformpläne durch den Bundesrat sagte Steinbrück am Freitag in Berlin, die Unternehmenssteuerreform sei ein "gutes Werkstück". Sie sei auch ein Beweis für die Handlungsfähigkeit der großen Koalition.
Mittelstand fühlt sich benachteiligt
Klagen aus der Wirtschaft und den Ländern, die geplante Unternehmenssteuerreform benachteilige den Mittelstand, wies Steinbrück zurück. "Das ist nicht der Fall", sagte er vor dem Bundesrat. Das Lied, der Mittelstand sei in der Reform nicht berücksichtigt worden oder werde gar schlechter gestellt, lasse er nicht mehr zu. Mittelständler sollen reinvestierte Gewinne künftig zu einem ebenso günstigen Satz versteuern können wie die Konzerne. Zudem verbessern sich ihre Möglichkeiten zum Ansparen von größeren Investitionen. Im Gegenzug werden - legale - Strategien zur Steuerersparnis eingeschränkt, die Gewerbesteuer bekommt eine festere Basis.
Gleichzeitig unterstrich Finanzminister Steinbrück, dass er kein Anhänger der These sei, dass die Steuerschraube immer weiter nach unten gedreht werden müsse. (je)