1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Besserer Schutz für Stalking-Opfer

13. Juli 2016

Telefonterror, Drohungen, Verfolgungen - Stalker machen ihren Opfern das Leben zur Hölle. Doch verurteilt werden sie selten. Das soll sich mit dem neuen Gesetzentwurf der Regierung ändern.

https://p.dw.com/p/1JO92
Frau und Stalker 8Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/A. Warmuth (

Es gibt zwar jedes Jahr Tausende Tatverdächtige in Stalking-Fällen, aber nur einige hundert Verurteilungen. Bisher werden Stalker nämlich erst verurteilt, wenn ihre Nachstellungen dazu geführt haben, dass das Opfer seine Lebensführung ändert und beispielsweise umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. Künftig macht sich strafbar, wer einem anderen Menschen nachstellt in einer Weise, die sein Leben schwerwiegend beeinträchtigt.

Opfer muss sein Leben nicht mehr ändern

Das Kabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Taten in Zukunft lediglich "objektiv geeignet" sein müssen, beim Opfer zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen.

"Stalking kann Leben zerstören", sagte Maas. "Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung." Stalking solle deshalb künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgebe. Der Täter müsse sein Leben ändern, nicht das Opfer. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", mahnte der Minister.

Verstöße gegen außergerichtliche Vereinbarungen strafbar

Künftig soll es außerdem nicht mehr möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft ein Stalking-Verfahren mit dem Hinweis auf den Privatklageweg einstellen kann. Bei einer Privatklage muss das Opfer selbst ein Verfahren anstrengen und trägt das volle Kostenrisiko, auch für die Auslagen des Angeklagten.

Weiter sollen auch Verstöße gegen außergerichtliche Vereinbarungen zum Gewaltschutz strafbar sein. Bisher gilt das nur für gerichtliche Entscheidungen. Dabei geht es in der Regel darum, dass etwa ein gewalttätiger Mann sich der Wohnung seiner Ex-Frau nicht mehr nähern darf.

Der Strafrahmen ändert sich nicht: Stalking soll auch künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner oder auch eine fremde Person verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer. Stalking ist seit 2007 strafbar.

chr/fab (dpa, epd)