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Politik

Wohl keine schnelle Rückkehr von Sami A.

30. Juli 2018

Der abgeschobene Islamist Sami A. kann nicht mit einer baldigen Rückkehr nach Deutschland rechnen. Zwar wurde er in Tunesien aus der Haft entlassen, die Behörden haben aber ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt.

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Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Bild: Youtube/spiegeltv

Trotz seiner Freilassung aus tunesischer Haft rechnet die Bundesregierung offenbar nicht mit einer baldigen Rückkehr des Islamisten Sami A. (Archivbild) nach Deutschland. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts verwies auf Angaben der tunesischen Behörden, wonach der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden das Land derzeit nicht verlassen darf. "Wenn er das Land nicht verlassen darf, muss man das zunächst einmal so akzeptieren", fügte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hinzu.

Reisepass einbehalten

Am Freitag war bekannt geworden, dass A. in seinem Heimatland wieder frei kam. Die Ermittler hätten keine Beweise für eine Verwicklung des 42-Jährigen in Terroraktivitäten gefunden, hieß es von Seiten der dortigen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft. Wegen weiterhin laufender Ermittlungen wurde aber sein Reisepass einbehalten.

Umstrittene Abschiebung

Der zuletzt in Bochum lebende Sami A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Das Gericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hält die Abschiebung aber für rechtmäßig und wird in dieser Haltung vom Bundesinnenministerium bestärkt.

Beschwerden gegen Gerichtsentscheidungen

Das juristische Tauziehen um den Islamisten geht dennoch weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich derzeit mit allen Mitteln dagegen, den Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das NRW-Flüchtlingsministerium am Montag in Düsseldorf mit. Dabei geht es um das verhängte Abschiebeverbot und die anschließende Vollstreckungsentscheidung, ihn auf Staatskosten zurückzuholen. Dafür hatte das Verwaltungsgericht unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist gesetzt, die an diesem Dienstag um Mitternacht ausläuft.

Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Er selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

wo/jj (dpa, afp)