Schuldenbremse jetzt im Grundgesetz
12. Juni 2009Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (12.6.2009) die so genannte Schuldenbremse gebilligt. Der Entschluss fiel mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit. Damit ist der Weg frei für den in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern ausgearbeiteten und vom Bundestag bereits gebilligten Kompromiss.
Mit dem Beschluss der Länderkammer werden Bund und Länder verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, ihre Haushalte ohne Kredite auszugleichen. Konkret heißt das: Nach der vollzogenen Verfassungsänderung muss der Bund seine Neuschulden bis 2016 auf exakt 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder jedoch Konsolidierungshilfen erhalten.
Ausnahmen bleiben möglich
Allerdings soll die Neuregelung erst im neuen Jahrzehnt gelten. Zudem sind Ausnahmen zugelassen. In Notsituationen wie etwa im Fall von Naturkatastrophen oder wirtschaftlichen Krisenzeiten wie der aktuellen Rezession sollen Bund und Länder entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen können.
Die Schuldenbremse ist auch eine Reaktion auf die milliardenschweren Konjunkturprogramme, die voraussichtlich in den nächsten Jahren eine Rekordverschuldung nach sich ziehen werden. So wird für 2010 die Neuverschuldung bereits annähernd 100 Milliarden Euro betragen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück befürchtet deshalb für das kommende Jahr auch ein Haushaltsdefizit von mehr als vier Prozent.
EU-Stabilitätspakt für 2010 kaum noch zu halten
Sollte sich diese Befürchtung bestätigen, wird Deutschland im nächsten Jahr den EU-Stabilitätspakt verletzen. Die dem Stabilitätspakt zugrunde liegenden Maastricht-Kriterien sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre Haushaltsdefizite unter drei Prozent und ihre Schuldenstände unter 60 Prozent der Wirtschaftsleistung halten müssen.(haz/as/dpa/rtr/ ap)